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Buchungsbedingungen Anne Simonetti

Bei der Buchung eine Führung bei Anne Simonetti sind folgende Regelungen verbindlicher Vertragsbestandteil:

Maximale Gruppengröße
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben beträgt die maximale Gruppengröße für eine Führung 25 Personen.  Bei größeren Gruppen muss für jeweils bis zu 25 Personen ein*e weiterer*e Gästeführer*in (nach Verfügbarkeit) gebucht werden.  In Ausnahmefällen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Für größere Gruppen kann ein angemessenes Zusatzhonorar berechnet werden.

Aufsichtspflicht
Bei Führungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtbedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.

Verspätung und Wartezeit
Der Gästeführer ist verpflichtet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Führung, wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist.

Bitte informieren Sie den Gästeführer unverzüglich, falls sich Ihre Anreise verzögert. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste verkürzt sich die Führung um die Dauer der Wartezeit.

Zahlungsmittel und Entgelt
Bei Angebotserstellung werden dem Auftraggeber die möglichen Zahlungsmittel  mitgeteilt. Bei Akzeptierung von Rechnungsstellung nach erbrachter Leistung wird ein Zahlungsziel von 5 Tagen vereinbart. Bei Zahlung per Kreditkarte am Tag der Führung fällt ein zusätzliches Zahlungsmittelentgelt in Höhe von 2%  des Gesamtbetrags an, die Zahlung mittels Maestro/ec-Karte ist kostenfrei.
Sofern PayPal-Zahlung vereinbart wird fällt hierbei ebenfalls ein zusätzliches Zahlungsmittelentgelt in Höhe von 2%  des Gesamtbetrags an.

Stornierung
Ein bestätigter Auftrag kann nur schriftlich (E-Mail genügt) storniert werden.

Bis sieben Kalendertage vor der Führung ist eine Stornierung kostenfrei; zwischen zwei und sechs Kalendertagen vor der Führung fällt eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes an; ab einem Tag vor der Führung ist der volle Betrag zu zahlen.

Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: Einwirkung höherer Gewalt und plötzliche Krankheit des Gästeführers (in diesem Fall wird nach Möglichkeit nach Ersatz gesucht). Darüber wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Die Kosten der Führung werden, sofern bereits gezahlt, in diesen Fällen voll und unverzüglich erstattet.

Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich (per E-Mail) getroffen werden. Ein Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt hat.

Haftung
Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.

Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Stand: Juli 2016